Bedingungen für alle Dienstleistungsverträge zwischen Truepoint Sourcing und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmen.
Stand: 10. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die zwischen Kimete Rexhepi, handelnd unter der Firmierung Truepoint Sourcing, Hubstraße 18, 77833 Ottersweier, Deutschland (nachfolgend "Truepoint" oder "Auftragnehmerin"), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von Paragraf 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließt Truepoint auf Grundlage dieser Bedingungen keine Verträge. Der Kunde sichert bei Auftragserteilung zu, dass er als Unternehmer handelt.
Diese Bedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Truepoint hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Truepoint in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall in Textform getroffen werden, haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Erklärungen und Unterlagen in anderen Sprachen dienen ausschließlich der Verständigung und begründen keine eigenständigen Rechte.
Truepoint erbringt Dienstleistungen im Bereich der Beschaffungsunterstützung und der Vermittlung von Geschäftskontakten zu Herstellern und Lieferanten, insbesondere im asiatischen Raum. Truepoint ist weder ein Marktplatz noch ein automatisiertes Portal, sondern erbringt die Leistungen durch persönliche Recherche, Kommunikation und Koordination.
Die Leistungen von Truepoint können je nach Vereinbarung insbesondere die Recherche und Identifikation geeigneter Hersteller und Lieferanten umfassen, die Einholung und Aufbereitung von Angeboten, die Prüfung der Verfügbarkeit und der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit von Lieferanten, die Unterstützung bei Preis- und Konditionsverhandlungen, die Organisation und Bewertung von Mustern, die Beauftragung oder Durchführung von Qualitätskontrollen und Produktionsbegleitungen, die Koordination von Produktionsabläufen, Verpackung, Kennzeichnung und Versand, die Kommunikation und Übersetzung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten sowie die allgemeine Begleitung des Beschaffungsvorgangs.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung, insbesondere aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung von Truepoint. Angaben auf der Website, in Broschüren und in sonstigen Darstellungen dienen der allgemeinen Beschreibung des Tätigkeitsfelds und begründen für sich genommen keinen Anspruch auf eine bestimmte Einzelleistung.
Truepoint schuldet ihre Leistungen als Dienstleistung im Sinne der Paragrafen 611 und 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Geschuldet ist ein sorgfältiges, fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Truepoint schuldet insbesondere nicht das Zustandekommen eines Liefervertrages, das Erreichen eines bestimmten Preises, einer bestimmten Marge, einer bestimmten Qualitätsstufe oder eines bestimmten Liefertermins, es sei denn, ein solcher Erfolg wurde ausdrücklich und in Textform als geschuldet vereinbart.
Truepoint erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Zollberatung. Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen oder zollrechtlichen Fragen sind unverbindliche Hinweise aus der Praxis und ersetzen keine Beratung durch die jeweils zuständigen Berufsträger. Truepoint erteilt ferner keine Konformitätsbescheinigungen, keine Zertifikate und keine Freigaben für das Inverkehrbringen von Produkten.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Truepoint, in Preisübersichten und in sonstigen Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben oder eine Anfrage zu stellen.
Sendet der Kunde eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder auf einem anderen Weg, so ist dies eine unverbindliche Anfrage und noch keine Auftragserteilung. Aus der Anfrage entsteht keine Pflicht von Truepoint, tätig zu werden, und keine Vergütungspflicht des Kunden.
Auf Grundlage der Anfrage erstellt Truepoint dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform, in dem der Leistungsumfang, die Vergütung und, soweit vereinbart, der zeitliche Rahmen beschrieben sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt oder wenn Truepoint eine Auftragserteilung des Kunden in Textform bestätigt. Für die Textform genügt die Kommunikation per E-Mail.
Beginnt Truepoint mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor der förmlichen Bestätigung mit der Leistungserbringung, so gilt der Vertrag mit dem Inhalt des zuletzt übermittelten Angebots als geschlossen.
Angebote von Truepoint sind, sofern nicht anders angegeben, vierzehn Kalendertage ab Zugang gültig. Angaben in Angeboten, die auf Auskünften von Lieferanten beruhen, insbesondere zu Preisen, Mengen, Materialien und Lieferzeiten, sind stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den jeweiligen Lieferanten.
Die Vergütung von Truepoint richtet sich nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Vergütungsmodell wird vor Auftragserteilung individuell mitgeteilt. Truepoint teilt dem Kunden das anwendbare Vergütungsmodell, die Höhe der Vergütung und die Bezugsgrößen vor der Auftragserteilung in Textform mit. Ohne eine solche vorherige Mitteilung entsteht kein Vergütungsanspruch für die betreffende Leistung.
Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, soweit Umsatzsteuer anfällt und gesondert auszuweisen ist.
Nicht in der Vergütung enthalten sind Auslagen und Kosten Dritter, die im Interesse des Kunden anfallen. Dazu zählen insbesondere Kosten für Muster und deren Versand, Gebühren externer Prüf- und Inspektionsdienstleister, Labor- und Testkosten, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten, Reisekosten nach vorheriger Abstimmung sowie Bank- und Transaktionsgebühren. Solche Auslagen werden dem Kunden gegen Nachweis weiterberechnet. Truepoint stimmt Auslagen, die im Einzelfall einen Betrag von 100 Euro übersteigen, vorher mit dem Kunden in Textform ab.
Zahlungen, die der Kunde für Ware, Fracht, Zölle, Steuern oder sonstige Leistungen Dritter zu leisten hat, sind keine Vergütung von Truepoint. Sie sind vom Kunden unmittelbar an den jeweiligen Dritten zu zahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
Kündigt der Kunde den Vertrag oder stellt er das Vorhaben aus Gründen ein, die nicht von Truepoint zu vertreten sind, so behält Truepoint den Anspruch auf Vergütung für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung der bis dahin angefallenen Auslagen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Zahlungsziel, Abschlagszahlungen und Fälligkeitszeitpunkte werden vor Auftragserteilung individuell mitgeteilt. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Truepoint ohne Abzug innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Truepoint ist berechtigt, ihre Leistungen ganz oder teilweise von einer Vorauszahlung oder einer angemessenen Abschlagszahlung abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn im Interesse des Kunden Auslagen gegenüber Dritten entstehen.
Rechnungen werden in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt. Der Kunde erklärt sich mit dem Versand elektronischer Rechnungen einverstanden.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Truepoint berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz nach Paragraf 288 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Truepoint ist bei Zahlungsverzug des Kunden ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzustellen, nachdem sie den Kunden hierauf hingewiesen hat.
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Leistungen von Truepoint setzen eine aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde stellt Truepoint rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle Informationen, Unterlagen und Entscheidungen zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Die Mitwirkungspflichten sind echte Vertragspflichten des Kunden.
Der Kunde beschreibt das gewünschte Produkt so genau wie möglich. Dazu gehören insbesondere technische Spezifikationen, Maße, Materialien, Farben, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnungswünsche, Zielmengen, Zielpreise und der gewünschte Zeitrahmen. Soweit vorhanden, stellt der Kunde Zeichnungen, Datenblätter, Fotos, Muster oder Referenzprodukte bereit.
Der Kunde teilt Truepoint mit, in welchem Land und für welchen Verwendungszweck die Ware in den Verkehr gebracht werden soll, und benennt alle ihm bekannten rechtlichen Anforderungen an das Produkt. Dazu zählen insbesondere Anforderungen an die Produktsicherheit, an die Kennzeichnung, an Konformitätserklärungen sowie branchenspezifische Vorgaben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Anforderungen zu ermitteln, da nur er den Zielmarkt und den beabsichtigten Verwendungszweck abschließend kennt.
Der Kunde prüft übersandte Muster, Angebote, Spezifikationen und Produktionsfreigaben unverzüglich und erteilt seine Rückmeldung in Textform. Freigaben zur Produktion erfolgen ausschließlich durch den Kunden. Eine Freigabe gilt als erteilt, sobald der Kunde sie ausdrücklich in Textform erklärt hat.
Der Kunde stellt sicher, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Herstellung, den Import und den Vertrieb der angefragten Produkte erforderlich sind. Das betrifft insbesondere Marken-, Design-, Patent- und Urheberrechte an Vorlagen, Logos und Gestaltungen, die er an Truepoint übermittelt. Der Kunde stellt Truepoint insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde benennt eine feste Ansprechperson und stellt deren Erreichbarkeit innerhalb üblicher Geschäftszeiten sicher. Zeitverzögerungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Truepoint. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen. Entsteht Truepoint durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten ein Mehraufwand, so ist dieser nach dem vereinbarten Vergütungsmodell zu vergüten.
Truepoint wird als Dienstleisterin und Vermittlerin für den Kunden tätig. Truepoint verkauft die Ware nicht im eigenen Namen und tritt nicht als Verkäuferin, Herstellerin oder Händlerin der vermittelten Produkte auf.
Kauf-, Werk- und Lieferverträge über die Ware kommen ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lieferanten oder Hersteller zustande. Truepoint ist an diesen Verträgen nicht als Partei beteiligt, auch dann nicht, wenn sie die Kommunikation geführt, verhandelt oder Dokumente weitergeleitet hat. Der Kunde trägt das wirtschaftliche Risiko dieser Verträge.
Truepoint gibt keine Zusicherung und keine Garantie für die Beschaffenheit, die Qualität, die Menge, die Liefertreue, die Zahlungsfähigkeit oder die sonstige Leistungsfähigkeit der vermittelten Lieferanten ab. Ansprüche aus Mängeln der Ware, aus Lieferverzug oder aus sonstigen Vertragsverletzungen des Lieferanten hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen. Truepoint unterstützt den Kunden dabei im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nach besten Kräften, schuldet aber keinen Erfolg.
Soweit Truepoint im Einzelfall Erklärungen gegenüber Lieferanten abgibt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde erteilt Truepoint hierfür im erforderlichen Umfang Vollmacht. Ein Handeln von Truepoint im eigenen Namen für fremde Rechnung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
Truepoint ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte einzuschalten, insbesondere Agenturen, Prüfdienstleister, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Logistikunternehmen. Truepoint wählt diese Dritten sorgfältig aus.
Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der Kunde die Ware aus dem Drittland in die Europäische Union einführt und dort erstmals auf dem Markt bereitstellt. Der Kunde ist damit im Verhältnis der Parteien zueinander der Einführer der Ware im Sinne der einschlägigen zoll-, produktsicherheits- und marktüberwachungsrechtlichen Vorschriften. Truepoint tritt nicht als Einführerin, nicht als Herstellerin, nicht als Bevollmächtigte im Sinne des Produktsicherheitsrechts, nicht als Fulfilment-Dienstleisterin und nicht als Zollanmelderin auf, soweit dies nicht ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart ist.
Der Kunde trägt daher sämtliche Pflichten, die das Recht dem Einführer zuweist. Dazu gehören insbesondere die Anmeldung der Ware beim Zoll und die Entrichtung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und sonstigen Einfuhrabgaben, die Einhaltung von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie von Sanktions- und Embargovorschriften, die Sicherstellung der Produktsicherheit und Konformität der Ware einschließlich der erforderlichen Konformitätsbewertungen, technischen Unterlagen und Kennzeichnungen, die Anbringung der eigenen Angaben als Einführer auf dem Produkt oder der Verpackung, die Erfüllung von Registrierungs- und Rücknahmepflichten etwa für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien, sowie die Einhaltung stofflicher Anforderungen und aller sonstigen produktbezogenen Vorschriften des Zielmarkts.
Der Kunde stellt Truepoint von allen Ansprüchen, Kosten, Bußgeldern, Abgaben und Aufwendungen frei, die gegen Truepoint geltend gemacht werden, weil der Kunde die vorgenannten Pflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Diese Freistellung gilt nicht, soweit Truepoint die Pflichtverletzung selbst zu vertreten hat.
Truepoint weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass mit der Einfuhr erhebliche eigene Pflichten des Kunden verbunden sind, und empfiehlt dem Kunden, vor der ersten Einfuhr fachkundigen Rat zu Zoll-, Steuer- und Produktsicherheitsfragen einzuholen. Der Kunde bestätigt, diesen Hinweis erhalten zu haben.
Soweit Qualitätskontrollen, Werksbesichtigungen oder Produktionsbegleitungen vereinbart sind, erfolgen diese nach den im Einzelfall abgestimmten Kriterien. Fehlt eine solche Abstimmung, erfolgt die Prüfung nach den üblichen Kriterien einer allgemeinen Sichtprüfung.
Qualitätskontrollen erfolgen grundsätzlich als Stichprobenprüfung und nicht als Vollprüfung sämtlicher Einheiten. Sie stellen eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung dar. Eine Prüfung ohne Beanstandung bedeutet daher weder, dass sämtliche gelieferten Einheiten mangelfrei sind, noch dass die Ware allen rechtlichen Anforderungen des Zielmarkts genügt.
Truepoint übernimmt für das Ergebnis einer Prüfung keine Garantie und keine Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit der Ware. Prüfberichte dienen der Information und Entscheidungsgrundlage des Kunden. Die Entscheidung über Abnahme, Nachbesserung, Rückweisung oder Versand der Ware trifft ausschließlich der Kunde.
Laborprüfungen, Zertifizierungen und amtliche Prüfungen sind nicht Bestandteil der Leistungen von Truepoint. Sie können auf Wunsch des Kunden bei externen Anbietern beauftragt werden. Truepoint schuldet in diesem Fall nur die sorgfältige Auswahl und Beauftragung des Anbieters, nicht dessen Prüfergebnis.
Von Truepoint genannte Termine und Fristen sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich und in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere für Produktions- und Lieferzeiten, da diese von Lieferanten und Transportunternehmen abhängen, auf die Truepoint keinen bestimmenden Einfluss hat.
Wird Truepoint durch Umstände an der Leistungserbringung gehindert, die sie nicht zu vertreten hat und die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, so verlängern sich die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Zu solchen Umständen zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien und Pandemien sowie behördliche Maßnahmen aus diesem Anlass, Krieg, Unruhen, Sanktionen und Embargos, Streiks und Aussperrungen, Hafen-, Transport- und Lieferkettenstörungen, Energie- und Rohstoffmangel sowie Ausfälle von Telekommunikations- und Datennetzen.
Truepoint informiert den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Umstände unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall abzurechnen. Weitergehende Ansprüche wegen solcher Umstände bestehen nicht.
Truepoint haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Truepoint oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Truepoint haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie in allen Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Truepoint der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von Truepoint ausgeschlossen. Insbesondere haftet Truepoint bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden.
Truepoint haftet nicht für das Verhalten und die Leistungen der vermittelten Lieferanten, Hersteller und sonstigen Dritten, mit denen der Kunde eigene Verträge schließt. Sie haftet insbesondere nicht für Mängel der Ware, für Lieferverzug, für Nichtlieferung, für Zahlungsausfälle sowie für die Verletzung von Schutzrechten durch den Lieferanten. Truepoint haftet in diesen Fällen nur für ein eigenes Verschulden, insbesondere für die schuldhaft mangelhafte Auswahl oder Prüfung eines Lieferanten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Truepoint haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Vertriebs der Ware im Zielmarkt sowie für die Erfüllung produktbezogener öffentlich-rechtlicher Pflichten des Kunden. Diese Verantwortung liegt nach Paragraf 8 beim Kunden.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Truepoint. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
Ansprüche des Kunden gegen Truepoint verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer übernommenen Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Beide Parteien behandeln alle Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich. Sie verwenden diese Informationen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages und machen sie Dritten nicht zugänglich. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
Die von Truepoint recherchierten und mitgeteilten Bezugsquellen, Lieferantendaten, Kontaktpersonen, Preisstrukturen und Konditionen sind Geschäftsgeheimnisse von Truepoint im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sie sind das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Arbeit. Der Kunde darf diese Informationen ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht an Dritte weitergeben und nicht für Zwecke außerhalb des jeweiligen Auftrags verwenden. Die Nutzung der Kontakte für die Abwicklung des vermittelten und abgerechneten Geschäfts sowie für Folgebestellungen desselben Produkts bleibt dem Kunden selbstverständlich gestattet.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, und zwar für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende.
Truepoint darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
Verträge über einen einzelnen Beschaffungsauftrag enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Ist eine dauerhafte oder wiederkehrende Zusammenarbeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Truepoint insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug bleibt, wenn er seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt oder wenn er Truepoint zu einem Verhalten veranlassen will, das gegen geltendes Recht verstößt.
Im Fall der Beendigung rechnet Truepoint die bis dahin erbrachten Leistungen und die angefallenen Auslagen ab. Truepoint übergibt dem Kunden auf dessen Verlangen die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, soweit diese bereits vergütet wurden.
Truepoint verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Website von Truepoint abrufbar ist.
Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, Truepoint personenbezogene Daten seiner Mitarbeitenden oder sonstiger Dritter zu übermitteln, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
Für diesen Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen Truepoint und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Truepoint. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Truepoint ist außerdem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Truepoint ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von Truepoint in Textform auf Dritte übertragen. Paragraf 354a des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Truepoint ist berechtigt, diese Bedingungen für künftige Verträge zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.